Auszüge aus den Informationssystemen der öffentlichen Verwaltung
Auszüge aus dem Grundbuch
Jeder kann beim Notar eine beglaubigte Ausfertigung des Auszuges aus dem Grundbuch beantragen, und zwar jede Immobilie in der Tschechischen Republik betreffend. Dieser Auszug ist eine öffentliche Urkunde und ist dem Auszug, der vom Grundbuchamt ausgefertigt wird, gleichwertig.
Auszüge aus dem Handelsregister
Jeder kann beim Notar eine beglaubigte Ausfertigung des Auszuges aus dem Handelsregister beantragen, und zwar jede Person betreffend, die im Handelsregister von jedem Registergericht in der Tschechischen Republik geführt wird. Der beglaubigte Auszug kann als ein gültiger (aktueller) Auszug oder als ein vollständiger Auszug ausgestellt werden.
Dieser Auszug ist eine öffentliche Urkunde und ist dem Auszug, der vom Registergericht ausgefertigt wird, gleichwertig.
Beim Notar kann jeder auch eine Ausfertigung aus anderen Registern, die von den Registergerichten geführt werden, beantragen, und zwar aus dem Register der Gemeinschaften der Eigentümer von Wohneinheiten und von Geschäftsräumen, aus dem Stiftungs – und Fondsregister sowie aus dem Register für gemeinnützige Gesellschaften.
Auszüge aus der Strafregister
Bürger der Tschechischen Republik oder Ausländer mit einer zugeteilten Personenkennzahl können einen beliebigen Notar um einen Auszug aus dem Strafregister ersuchen. Die Person, die um die Ausfertigung eines Strafregisterauszuges ersucht, muss einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. Auch eine bevollmächtigte Person kann um einen Auszug ersuchen, falls sie eine Vollmachtsurkunde mit einer behördlich beglaubigten Unterschrift des Vollmachtgebers (des Antragstellers) vorzeigen kann. Der durch einen Notar ausgefertigte Strafregisterauszug gilt als öffentliche Urkunde und ist gleichwertig einem Auszug, der in den Strafregister-Dienststellen ausgefertigt wurde. In manchen Fällen kann der Antrag auf die Ausfertigung eines Strafregisterauszuges nicht durch elektronische Datenübertragung erledigt werden. In einem solchen Fall kann der Antrag elektronisch an die Strafregister-Dienststelle gesendet werden, wo er innerhalb von 30 Minuten manuell bearbeitet und zur elektronischen Versendung an die Kontaktstelle vorbereitet wird. Falls der Antragsteller nicht warten möchte, kann er den bearbeiteten Auszug an jeder beliebigen Czech-POINT-Kontaktstelle abholen oder sich mit seinem Antrag an die entsprechende Strafregister-Dienststelle wenden.
Auszüge aus dem Gewerberegister
Sie können den Notar um die Ausfertigung eines beglaubigten Auszuges aus dem öffentlichen Teil des Gewerberegisters bezüglich sämtlicher Personen ersuchen, die im Gewerberegister an einem beliebigen Ort der Tschechischen Republik eingetragen sind. Ein solcher beglaubigter Auszug gilt als öffentliche Urkunde und ist gleichwertig einem Auszug, der durch das entsprechende Gewerbeamt ausgefertigt wurde.
Auszüge aus dem Verkehrssünderregister
Die Person, die um die Ausfertigung eines Auszuges ersucht, muss einen gültigen Identitätsnachweis vorzeigen. Auch eine bevollmächtigte Person kann um einen Auszug ersuchen, falls sie eine Vollmachtsurkunde mit einer behördlich beglaubigten Unterschrift des Vollmachtgebers (des Antragstellers) vorzeigen kann.
Auszüge aus der Liste der qualifizierten Lieferanten im Informationssystem über öffentliche Aufträge
Sie können den Notar um die Ausfertigung eines beglaubigten Auszugs aus der Liste der Lieferanten im Informationssystem über öffentliche Aufträge ersuchen.
Durch den Auszug aus der Liste der qualifizierten Lieferanten kann ein Lieferant in einem Vergebungsverfahren für einen öffentlichen Auftrag jene Dokumente ersetzen, die zum Nachweis der Erfüllung der grundlegenden und professionellen Qualifikationskriterien dient. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auszug aus der Liste anzuerkennen, falls er nicht älter als drei Monate ist.
Auszüge aus dem Insolvenzregister
Sie können den Notar um die Ausfertigung eines beglaubigten Auszuges aus dem Insolvenzregister ersuchen. Das Insolvenzregister wird durch das Justizministerium der Tschechischen Republik verwaltet. Im Register kann auf Grund der Identifikationsnummer einer Organisation (Suchen einer Organisation) oder auf Grund von Personenangaben (konkrete Person) recherchiert werden.
Das Insolvenzregister ist ein Informationssystem der öffentlichen Verwaltung. Seine Hauptaufgabe ist es, eine maximale Publizität der Insolvenzverfahren abzusichern und die Verfolgung ihres Ablaufs zu ermöglichen. Durch das Insolvenzregister werden sämtliche relevante Informationen bezüglich der Insolvenzverwalter, der Dokumente aus den Insolvenzverfahren und gesetzlich festgelegte Informationen bezüglich der Schuldner veröffentlicht.
Das Notarentgelt für die Ausfertigung eines beglaubigten Auszuges wird laut dem Posten W des Notartarifs in einer Höhe von 50,- CZK pro beglaubigten Auszug unabhängig von der Seitenzahl festgelegt. Die Notarkosten für die Ausfertigung eines Auszuges aus dem Strafregister sind laut dem Posten Y des Notartarifs in einer Höhe von 50,- CZK pro Auszug festgelegt. Bei einem Auszug aus dem Grundbuch wird neben dem Notarhonorar auch eine Entschädigung der Barauslagen für die Beschaffung eines beglaubigten Auszuges verrechnet, die dem Notar durch das Tschechische Landvermessungs- und Katasteramt in einer Höhe von 50,- CZK für jeden beglaubigten Auszug verrechnet wird. Falls der Notar mehrwertssteuerpflichtig ist, wird zu den angegebenen Beträgen die entsprechende Mehrwertssteuer hinzugerechnet.
Notarkosten für die Ausfertigung des Auszuges aus dem Grundbuch (Notarkostentarif)





