Eheverträge

Mit dem Tag der Trauung finden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Anwendung. Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag geändert werden. Für den Abschluss eines Ehevertrages ist die notarielle Beurkundung angeordnet. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden. In einem Ehevertrag kann man aus dem gesetzlich festgelegtem gemeinsamen Vermögen ein oder mehrere Teile herausnehmen. Dieses Teil wird zum Alleinvermögen nur eines Ehegatten (z.B. eine während der Ehe zusammenerworbene Immobilie wird durch diese Vereinbarung zum ausschliesslichen Vermögen eines der Ehegatten.) Weiter kann man für die Zukunft Regeln setzen, die bestimmen, welche Bestandteile des zu erworbenes Vermögens welchem der Ehegatten allein gehören werden. Umgekehrt kann man in einem Ehevertrag bestimmen, dass aus dem Alleinvermögen eines der Ehegatten das gemeinsame Vermögen wird (z.B. einer der Ehegatten erwirbt Vermögen durch einen Erbfall und die Ehegatten möchten dieses Vermögen in das gesetzliche gemeinsame Vermögen einbeziehen). Eheverträge regeln meistens Situationen, die die Familienvermögensverhältnisse negativ beeinflussen könnten. Durch einen Ehevertrag kann z.B. die Auswirkung des Unternehmensrisikos eines Ehegatten auf die ganze Familie vermindert werden, komplizierte Besitzaufteilungen im Falle der Scheidung verhindert werden oder ungewolltem Erben von dem Abkömmling, nur des einen Ehegatten, vorgebeugt werden.

Notarkosten für die Zusammenfassung eines Eheverträges (Notarkostentarif)