Notartreuhandschaft (Notar als Treuhänder)

Im Falle des Kaufes oder Verkaufes einer Immobilie kann der Notar ausser der Ausfertigung des Kaufvertrages auch den Kaufpreis in die Notariatsaufbewahrung übernehmen und damit beiden Vertragsparteien eine sichere Art der Bezahlung sichern. In vielen europäischen Ländern ist die Geldübergabe durch die Treuhand üblich. Die Vorteile einer Notartreuhand sind offensichtlich – der Verkäufer schliesst das Risiko aus, das der Kaufpreis nicht in voller Höhe bezahlt wird, und der Käufer riskiert keine Geldübergabe vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Käufer kann zusätzlich hiermit die Bezahlung der Immobilienübertragungssteuer sichern, denn laut Gesetz haftet der Käufer für derer Bezahlung durch den Verkäufer. Der Notar ist eine genügend vertrauensvolle Person für die Verwaltung von Treuhandgeldern, da der Vollzug der gesetzlichen Pflichten, besonders der Registrierungspflichten, durch die Notariatskammer kontrolliert werden. Die Notare sind auch für mögliche Risiken genügend versichert. Die Ausfertigung eines Kaufvertrages und die Verwaltung von Treuhandgeldern sind so sehr zusammenhängende Handlungen, dass es empfehlenswert ist, diese Verfahren von einer Person durchführen zu lassen, und zwar von einem Notar.

Die Bestandteile eines Kaufvertrages (Immobilienübertragung)
Notarkosten für die Notartreuhand (Notarkostentarif)