Notariatsakte als Grundlage einer Zwangsvollstreckung
Die effektivste Art, um zu versichern, dass das geliehene Geld zurückgegeben wird, ist für den Gläubiger ein Notariatsakt, in dem der Schuldner einer direkten Zwangsvollstreckung zustimmt. Der Schuldner verpflichtet sich in diesem Notariatsakt, ordnungsgemäss und rechtzeitig eigene Schulden gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen, und zwar unter einer Androhung seiner Vermögensvollstreckung. Diese Vereinbarung mit der Vollstreckungseinwilligung in der Form eines Notariatsaktes dient als vollstreckbarer Exekutionstitel. Wenn ein Darlehen, zu dem kein solcher Notariatsakt verfasst wurde, nicht getilgt wird, muss man in der Regel vor der Vollstreckung ein langwieriges Gerichtsverfahren absolvieren, in dem über die Pflicht des Schuldners, zu zahlen, entschieden wird. Erst danach kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Oft ist es dann aber für eine Vollstreckung zu spät. Es ist zu empfehlen, den vollstreckbaren Notariatsakt spätestens bei der Geldübergabe verfassen zu lassen, er kann aber auch angesichts einer zukünftigen Forderung abgeschlossen werden. Die Vereinbarung kann sogar in Fällen einer fälligen Forderung abgeschlossen werden, wenn der Gläubiger bereit ist, dem Schuldner eine zusätzliche Bezahlungsfrist zu leisten.
Notarkosten für einen vollstreckbaren Notariatsakt (Notarkostentarif)





