Handelsgesellschaften
Bei der Gründung einer Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft müssen laut Gesetz die Gründungsdokumente in Form einer notariellen Niederschrift verfasst werden. Der Notar erstellt die Gründungsdokumente dieser Gesellschaften (Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträge, Grundsatzordnungen) so, dass sie den Gesetzen und den Vorstellungen und Bedürfnissen der Gesellschaftsgründer entsprechen. So sollte zukünftigen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern entgegengewirkt werden.
Für die Beglaubigung grundsätzlicher Änderungen bezüglich der oben angeführten Gesellschaften wird vom Gesetz ebenfalls die Ausfertigung von notariellen Niederschriften eingefordert. Es handelt sich insbesondere um Beglaubigungen des Ablaufs von Hauptversammlungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Konsenserteilungen für die Aufteilung und Übergabe von Geschäftsanteilen, Erhöhung oder Absenkung des Grundkapitals), Beglaubigungen des Verlaufs von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften (z.B. Änderungen der Grundsatzordnung, Erhöhung oder Absenkung des Grundkapitals, Änderung der Aktienform, Aktiensplits oder -Zusammenlegungen), Beglaubigungen der Entscheidungen vom Vorstand der Aktiengesellschaft, Abkommen der Gesellschafter über die Änderung des Gesellschaftsvertrages, die Genehmigung von Verträgen, auf Grund deren es zur Umschreibung des Unternehmens oder Teilen davon, oder zur Vermietung des Unternehmens oder Teilen davon kommt, Beschlüsse über die Auflösung oder Liquidation von Gesellschaften, Änderungen von Gesellschaften (Änderungen der Rechtsform, Fusionen von Gesellschaften, Aufteilung von Gesellschaften, Eigentumsumschreibungen auf einen Gesellschafter) und andere. Bei den oben angeführten notariellen Bescheinigungsleistungen ist die Zusammenarbeit des Notars schon bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Beschlussfassung der entsprechenden Organe der juristischen Personen angebracht.
Nach Einigung mit einem konkreten Notar ist es möglich, dass der Notar den entsprechenden Rechtsbeistand leistet - z.B. die Ausfertigung eines Antrages auf die Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister, oder eines Antrages auf die Eintragung einer Datenänderung im Handelsregister, die Ausfertigung eines Gesellschaftsvertrages, die Vorbereitung von Dokumenten für das Handelsregister, die Vertretung von Gesellschaften vor dem Registergericht oder dem Gewerbeamt.
Notarkosten für das Verfassen der Gründunsdokumente (Notarkostentarif)





