Beglaubigungen
In jeder Notarkanzlei wird Ihnen die Echtheit Ihrer Unterschrift (Legalisierung) oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem vorgelegten Original (einer bestimmten Hauptschrift (Urkunde, von der die Abschrift genommen ist) beglaubigt (Vidimierung). Bei der Beglaubigung der Unterschrift ist die Anwesenheit des Unterzeichners und sein gültiger Identitätsausweis nötig. Die Urkunde (das Original), von der die beglaubigte Abschrift genommen werden soll, darf jeder vorlegen. Beglaubigungen von bestimmten Urkunden sind nach dem Gesetz ausgeschlossen (z. B. Personalausweis, Reisepass, usw.).
Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift auf dem Gebiet eines anderen Staates vorlegen, muss die Klausel direkt vom Notar oder seinem ständigen Vertreter unterschrieben werden. Zusätzlich wird eine Beglaubigung der nächst höheren Instanz benötigt. Diese Beglaubigung stellt die internationale Abteilung des Justizministeriums der Tschechischen Republik aus. Adresse: Justizministerium der Tschechischen Republik, Internationale Abteilung, Na Dekance 3, 128 10 Prag 2.
Notarkosten für die notarielle Beglaubigung (Notarkostentarif)





