Pfandverträge und Pfandregister

Der Pfandvertrag ist eine der Möglichkeiten, wie die Forderung eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner gestellt werden kann. Als Pfand sind Immobilien, bewegliche Sachen und auch andere Vermögensrechte zugelassen.

Besondere Regelung des Pfandrechtes betrifft die Fälle, in deren als Pfandsachen die im Grundbuch nicht eingetragenen Immobilien, (z.B. Keller), die Gesamtsachen (universitas rerum) (z.B. Betrieb), Sachenkomplex (z.B. Sammlung) oder bewegliche Sachen (z.B. Kraftfahrzeug) sind, die beim Pfandvertragsabschluss dem Pfandgläubiger nicht in seine Innehabung übergeben werden. Solche Pfandverträge sind in der Form der notariellen Beurkundung auszufertigen und das Pfandrecht entsteht in diesem Fall durch den Eintrag in das Pfandregister, das von der Notarkammer der Tschechischen Republik geführt wird. Die Eintragung in das Pfandregister wird durch den Notar sichergestellt. Einen Pfandvertrag, in dem verpfändete Gegenstand eine im Grundbuch eingetragene Immobilie ist, kann auch der Notar beurkunden, wobei das Pfandrecht in diesem Fall durch den Eintrag in das Grundbuch entsteht.

Der Pfandregister dient nicht nur zu den vorgeschiebenen Eintragungen der Pfandrechte, sondern auch für ihre Suche. Bei jedem Notar kann man aus der Evidenz feststellen, ob eine bestimmte Sache verpfändet wurde oder nicht, um damit einem Einkauf einer verpfändeten Sache vorzubeugen. Der Gläubiger kann nähmlich bei der Veränderung des Eigentümers sein Pfandrecht gegenüber dem neuen Eigentümer geltend machen. Der neue Eigentümer könnte nur schwer damit argumentieren, dass er vom Pfandrecht keine Kenntniss hatte. Diese Vorsicht kann sich vor allem beim Einkauf einer Sache von höherem Preis (z.B. beim Einkauf von einem älteren Kraftfahrzeug) lohnen.

Andere Arten von Sicherstellung einer Forderung (Notariatsakte als Grundlage einer Zwangsvollstreckung)
Muster der Anträge ins Pfandregister
Notarkosten für die Notartreuhand (Notarkostentarif)