Testamente

Angesichts der Komplikationen, die bei einem Erbschaftsverfahren mit internationaler Teilnahme auftreten können, wird empfohlen, dass Ausländer, die ein Testament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik verfassen möchten, die Angelegenheit mit einem Notar konsultieren. Der Notar wird sich bemühen, dass Ihr Testament sämtliche formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt, dass es die Interessen des Testamentverfassers und seiner Erben schützt und dass es in Übereinstimmung mit dem internationalen Privatrecht verfasst wird.

Das Erbschaftsverfahren
Notarkosten für die Ausfertigung der Urkunden (Notarkostentarif)